Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Vor dem Auslandsstudium

 

Anmeldung

Nach Annahme des Erasmus-Platzes erfolgt die Nominierung an der Gastuniversität durch die Erasmus-Koordination des ISW (Institut für Sozialwissenschaften). Die Nominierungs- und Anmeldezeiträume sind bei den Partneruniversitäten unterschiedlich getaktet und finden etwa von März bis Juni statt. Für alle, deren Erasmus erst zum nächsten Somersemester beginnt, erfolgt die Nominierung etwa von August bis Oktober.

Nach erfolgter Nominierung bekommt Ihr von der Gastuniversität eine Registrierungsaufforderung per Mail zugeschickt, woraufhin Ihr Euch noch einmal direkt an der Universität online anmelden und in den meisten Fällen begleitende Dokumente wie den Sprachnachweis und eine aktuelle Leistungsübersicht (ENG) hochladen müsst. Entsprechende Informationen und Hinweise werden von der Partneruniversität bereitgestellt. Um eventuelle Fristen nicht zu verpassen, ist es immer ratsam, sich auf den Websites der Partneruniversität kundig zu machen, welche Formulare wann und wie eingereicht werden müssen.

 

Aufenthalte in Großbritannien

Die Einreise nach Großbritannien zu Studienzwecken unterliegt seit dem Brexit besonderen Bedingungen. Es ist zu unterscheiden zwischen Aufenthalten unter sechs Monaten und solchen, die länger als sechs Monate (taggenau!) dauern. Dazu hat die zentrale Abteilung Internationales der HU die aktuellen Bestimmungen zusammengetragen. Diese finden sich hier: https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/erasmus-europaweit/studium-in-uk

 

Auslandsbafög

Studierende, die Bafög erhalten, sollten rechtzeitig Auslandsbafög beantragen. Es wird empfohlen, sich bald nach der erteilten Zusage für einen Erasmusplatz darum zu kümmern. Auch für Studierende, die in Deutschland bislang kein Bafög beziehen, kann sich die Beantragung lohnen, da die Einkommensgrenzen für das Auslands-Bafög höher gesetzt sind. Mehr Informationen dazu gibt es unter http://www.auslandsbafoeg.de/

 

Grant Agreement

Erasmus-Studierende erhalten einen Mobilitätszuschuss von 400 bis 600 Euro pro Monat. Um diesen zu erhalten, werden etwa im Juni die Grant Agreements aus den bei MoveOn eingetragenen Studierendendaten erstellt. Die studentische Erasmus-Betreuung verschickt die vorausgefüllten Grant Agreements zur Unterschrift per Mail. Die ausgedruckten und mit Originalunterschrift versehenen GAs müssen dann wieder in Papierform bei der Erasmus-Betreuung abgegeben werden. Dies betrifft sowohl Studierende, die im Wintersemester fahren, als auch die, die erst im folgenden Sommersemester starten. Nach Unterzeichnung durch alle relevanten Stellen kann eine Kopie des Vertrages bei der studentischen Erasmus-Betreuung abgeholt werden oder das Grant Agreement wird als Scan zugeschickt.

 

Urlaubssemester

Es kann sinnvoll sein, während des Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen. Damit fallen bei der Rückmeldegebühr die Kosten für das Semesterticket weg und es werden für die Zeit des Aufenthaltes keine Fachsemester angerechnet. Falls jedoch geplant ist, im Semester des Auslandsaufenthaltes eine Prüfung an der HU abzulegen, muss vorab überprüft werden, ob dies mit den Bestimmungen des Urlaubssemesters vereinbar ist. Einige Informationen dazu, sind z.B. hier http://www.hugo.hu-berlin.de/glossar/beurlaubung/ zu finden.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig Rücksprache mit der Studienberatung des ISW, dem Prüfungsbüro oder dem Studierenden Service Center zu halten. Prüfungen an der Gastuniversität können selbstverständlich absolviert werden. Der Beurlaubungsantrag wird beim Immatrikulationsbüro gestellt. Dort liegt auch das Antragsformular aus. Weiterhin steht das Formular unter "Antrag auf Beurlaubung - Formular — Humboldt-Universität zu Berlin (hu-berlin.de)" als Download zur Verfügung. Neben diesem Formular wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Erasmus-Programm benötigt, die bei der studentischen Erasmus-Beratung erhältlich ist.

Da aber das Wintersemester an einigen ausländischen Unis schon vor Weihnachten endet, ist es eventuell kostengünstiger, sich doch normal zurückzumelden, damit das BVG-Ticket oder Wohnheimplätze weiterhin genutzt werden können oder Inlands-Bafög weitergezahlt wird.

 

Learning Agreement

Um den Zugang und die Anerkennung der Studienleistungen abzusichern, ist ein Learning Agreement abzuschließen. Darin werden die Kurse vermerkt, die an der Partnerhochschule besucht werden sowie die HU Module, in denen die Leistungen angerechnet werden sollen. Das Learning Agreement wird zwischen den Partnerhochschulen und dem:der Studierenden vereinbart und ist daher a) von den Erasmus-Koordinator:innen der Heimat- (Dr. Claudia Matthes), b) der Gastuniversität (respektive Institut) sowie c) dem:der Studierenden zu unterzeichnen.

Das Learning Agreement sollte spätestens zwei-drei Wochen nach Semesterbeginn im Ausland per Mail bei Frau Cornelia Marx (Outgoings-Koordinatorin im zentralen International Office der HU) eingereicht werden.  Falls sich im Verlauf des Semesters die Kursauswahl ändert, lässt sich dies auf dem LA vermerken (eine Seite heißt "während der Mobilität"). Das LA wird seit dem WS 21/22 online erstellt. Anleitungen zum Anfertigen des OLA (Online Learning Agreement) sind dem Hinweisblatt zu entnehmen.

Im Ausland sollen ca. 30 ECTS erworben werden, mindestens 20. Dies ist Bedingung für die Auszahlung des Stipendiums. Falls es wegen Krankheit oder anderer sehr triftiger Gründe weniger als 20 ECTS sind, muss ein Härtefallantrag gestellt werden.

Die Anerkennung der im Ausland belegten Kurse ist grundsätzlich gesichert, bei Fragen, insbesondere wenn das BA-Vertiefungsmodul im Ausland abgeschlossen werden soll, kann zuvor die Studienfachberatung, Dr. Henrik Lebuhn, konsultiert werden.

Außerdem bietet das Merkblatt für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen eine Orientierungshilfe beim Ausfüllen des Learning Agreements.

 

Anreise

Es wird angeraten, zwei bis vier Wochen vor Studienbeginn in die Studienstadt zu reisen, um genügend Zeit zu haben, sich eine Unterkunft zu suchen und sich zurecht zu finden. Es gilt zu beachten, dass Ihr nicht die einzigen (Erasmus-) Studierenden seid, die kurz vor Semesterbeginn ein Zimmer bzw. eine Wohnung suchen. Noch besser ist es, sich bereits etwa zwei Monate vor dem Auslandsaufenthalt von zu Hause aus um die Wohnungssuche zu kümmern.

Die Partneruniversitäten unterstützen die Wohnraumsuche in unterschiedlichem Maße. Teilweise werden Wohnheimplätze zur Verfügung gestellt.

Einige Partneruniversitäten bieten Einführungsveranstaltungen für Erasmus-Studierende an, die mitunter vor Beginn der Vorlesungszeit stattfinden. Ob diese obligatorisch sind, obliegt den Vorgaben der Partnerhochschule. Bitte beachtet auch etwaige Terminvorgaben bzgl. der behördlichen Meldung, Immatrikulation, Zimmerbezug im Studentenwohnheim, Beginn von Sprachkursen und Ähnliches.

 

Bitte lest die von der Partneruniversität bereitgestellten Informationen sorgfältig!