Nach dem Auslandsstudium
Nach dem erfogreich absolvierten Auslandsstudium ist vor allem die Frage der Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland wichtig.
Dafür ist als Studienfachberater des Instituts für Sozialwissenschaften Dr. Henrik Lebuhn zuständig. Zur Anerkennung sollen der Anerkennungsnachweis sowie das Transcript of Records der Partneruniversität per Mail an Herrn Lebuhn geschickt werden (henrik.lebuhn@sowi.hu-berlin.de). Nachfolgend ist eine Übersicht dazu zu finden:
Merkblatt für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Grundsätzlich haben sich europäische Universitäten mit dem Bologna-Prozess gegenseitig verpflichtet, alle im Ausland erbrachten Studienleistungen anzuerkennen.
Trotzdem gibt es aufgrund der Besonderheiten der BA und MA-Studienordnungen des ISW einige Aspekte zu beachten, bevor der Anerkennungsnachweis ausgefüllt und bei der Studienfachberatung (Dr. Henrik Lebuhn) eingereicht wird:
- Leistungspunkte (LP) gelten an sich als äquivalent zu ECTS (European Credit Transfer System), aber nicht immer bedeuten gleich viele Punkte überall gleichwertige Arbeits- oder Prüfungsleistungen oder umgekehrt, nicht immer liefert gleicher Aufwand gleich viele ECTS.
- Die Anrechnung der ECTS erfolgt gemäß unserer Studienordnung. Wenn z.B. in Paris 6 ECTS für ein Seminar vergeben werden, hier aber laut Studienordnung nur 5 erforderlich sind, werden nur 5 angerechnet (und es sind nur 5 LP auf dem Formular einzutragen). Analog gilt bei z.B. 4 ECTS aus dem Ausland die gleiche Regel. Es können zudem nur volle Punkte (also 5 und nicht 5.5 LP angerechnet werden) und LP lassen sich nicht auf mehrere Module verteilen.
- Außerdem haben manche Unis eigene Berechnungsweisen für ihre credits, so sind die credits von britischen Universitäten durch 2 zu teilen, d.h. 10 credits vom, z.B. King’s College London, sind 5 ECTS oder 5 LP am ISW.
Grundsätzlich geht es nicht darum Punkte zu transferieren, sondern Kurse anzurechnen und HU-Modulen zuzuordnen. Bitte überlegen Sie daher, für welchen Kurs, bzw. welches Modul Ihr Erasmuskurs bei uns angerechnet werden soll und schreiben Sie das (Teil-)Modul mit der entsprechenden LP-Zahl gemäß HU-Ordnung in die rechte Spalte des Anerkennungsnachweises. Dabei beachten Sie bitte Folgendes:
- Bei Freie Wahl und ÜWP ist die Anrechnung problemlos möglich.
- Bei Freie Wahl machen Sie bitte selbst einen Vorschlag, welchem Bereich das Seminar zugeordnet werden soll.
- Sprachkurse aus dem Ausland können nur für das ÜWP-Modul, nicht aber bei Freie Wahl angerechnet werden. Das gilt auch für andere Inhalte, die keinen fachlichen Sowi-Bezug haben (z.B. eine Schreibwerkstatt, Soft Skills, etc.)
- Für die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen sind die ausländischen Noten in HU-Noten umzurechnen. Dafür ist der HU-Notenumrechner zu verwenden.
- Da nur deutsche Studienordnungen Module (also Einheiten, die aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen bestehen) und Modulabschlussnoten beinhalten, wird gegebenenfalls eine Note nicht gewertet, falls zwei benotete Kurse aus dem Ausland für ein Modul anerkannt werden sollen. Dies ist im Einzelfall zu klären.
- Soll ein Kurs aus dem Ausland für ein Vertiefungsseminar (BA) anerkannt werden, muss kurz dargelegt werden, dass es einen Forschungsbezug in der Lehrveranstaltung gab; außerdem wird für die Anrechnung eine Note benötigt. Leichter ist es grundsätzlich, das einfache Seminar aus dem Vertiefungsmodul anzuerkennen als das Vertiefungsseminar. Im Zweifelsfall bitte Rücksprache mit Dr. Henrik Lebuhn halten.
- Projektmodule im MA können bei einem zweisemestrigen Aufenthalt nur nach Rücksprache mit Dr. Henrik Lebuhn anerkannt werden.
- Bei Kursen mit hoher Punktzahl im Ausland oder bei uns beschreiben Sie bitte in der Email, mit der Sie die Anerkennung beantragen, kurz die Leistungsanforderungen und den Umfang, damit eingeschätzt werden kann, ob die Anforderungen der HU-Module erfüllt wurden.
- Recherchen für BA oder MA-Arbeiten: Sie können sich in beiden Studienphasen 10 ECTS dafür anerkennen lassen, solange Sie auch Lehrveranstaltungen an der Partneruni besuchen. Eine Betreuungszusage an der Partneruni ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie außerdem folgendes:
- Für den Bezug des Erasmus-Stipendiums sind Sie verpflichtet, im Ausland Kurse im Umfang von ca. 30 ECTS zu belegen. Sie müssen sich nicht alle diese ECTS anerkennen lassen, falls Sie weniger LP an der HU offen haben, also fast scheinfrei sein sollten. Es gilt aber auch, dass Sie, wenn Sie weniger als 20 ECTS erfolgreich bestanden haben im Ausland, einen Härtefallantrag bei der Erasmus-Koordinatorin des ISW, Dr. Claudia Matthes, stellen müssen.
- Bitte achten Sie darauf, mit dem Anerkennungsnachweis immer auch das Transcript der ausländischen Uni bei Dr. Henrik Lebuhn einzureichen!
Am Ende Aufenthaltes sind neben dem Transcript bzw. Anerkennungsnachweis weitere Unterlagen in der Abteilung Internationales bei Frau Cornelia Marx einzureichen: Der Sprachtest, der Erfahrungsbericht und die Confirmation of Stay.
Neben dem Online-Erfahrungsbericht haben wir auch einen Alumi-Erfahrungsbericht für die interne Nutzung am ISW. Schicken Sie bitte diesen an Dr. Claudia Matthes, damit wir am ISW erfahren wie Sie den Studienaufenthalt an der Partneruni erlebt haben (das ist eine wichtige Rückmeldung bezüglich der Qualitätssicherung unserer Partnerschaften) und damit wir andere interessierte Studierende gut beraten können.