Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Nach dem Auslandsstudium

 

Nach dem erfogreich absolvierten Auslandsstudium ist vor allem die Frage der Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland wichtig.

Dafür ist als Studienfachberater des Instituts für Sozialwissenschaften Dr. Henrik Lebuhn zuständig. Zur Anerkennung sollen der Anerkennungsnachweis sowie das Transcript of Records der Partneruniversität per Mail an Herrn Lebuhn geschickt werden (henrik.lebuhn@sowi.hu-berlin.de). Nachfolgend findet Ihr genauere Erläuterungen:

 

Merkblatt für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

 

Grundsätzlich haben sich europäische Universitäten mit dem Bologna-Prozess gegenseitig verpflichtet, alle im Ausland erbrachten Studienleistungen anzuerkennen.

Trotzdem gibt es aufgrund der Besonderheiten der BA und MA-Studienordnungen des ISW einige Aspekte zu beachten, bevor der Anerkennungsnachweis ausgefüllt und bei der Studienfachberatung (Dr. Henrik Lebuhn) eingereicht wird: 

  • Leistungspunkte (LP) gelten an sich als äquivalent zu ECTS (European Credit Transfer System), aber nicht immer bedeuten gleich viele Punkte überall gleichwertige Arbeits- oder Prüfungsleistungen, bzw. liefert umgekehrt, nicht immer gleicher Aufwand gleich viele ECTS.
  • Die Anrechnung der ECTS erfolgt gemäß unserer Studienordnung. Wenn z.B. in Paris 6 ECTS für ein Seminar vergeben werden, hier aber laut Studienordnung nur 5 erforderlich sind, werden nur 5 angerechnet (und es sind nur 5 LP auf dem Formular einzutragen). Analog gilt bei z.B. 4 ECTS aus dem Ausland die gleiche Regel. Es können zudem nur volle Punkte (also 5 und nicht 5.5 LP angerechnet werden) und LP lassen sich nicht auf mehrere Module verteilen.
  • Außerdem haben manche Unis eigene Berechnungsweisen für ihre credits, so sind die credits von britischen Universitäten durch 2 zu teilen, d.h. 10 credits vom King’s College London entsprechen 5 ECTS oder 5 LP am ISW.

Grundsätzlich geht es nicht darum Punkte zu transferieren, sondern Kurse anzurechnen und HU-Modulen zuzuordnen. Bitte überlegt daher, für welchen Kurs, bzw. welches Modul der Erasmuskurs bei uns angerechnet werden soll und schreibt das (Teil-)Modul mit der entsprechenden LP-Zahl gemäß HU-Ordnung in die rechte Spalte des Anerkennungsnachweises. Dabei beachtet bitte Folgendes:

  • Bei Freie Wahl und ÜWP ist die Anrechnung problemlos möglich.
  • Bei Freie Wahl macht bitte selbst einen Vorschlag, welchem Bereich das Seminar zugeordnet werden soll.
  • Sprachkurse aus dem Ausland können nur für das ÜWP-Modul, nicht aber bei Freie Wahl angerechnet werden. Das gilt auch für andere Inhalte, die keinen fachlichen Sowi-Bezug haben (z.B. eine Schreibwerkstatt, Soft Skills, etc.)
  • Für die Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen sind die ausländischen Noten in HU-Noten umzurechnen. Dafür ist der HU-Notenumrechner zu verwenden.
  • Da nur deutsche Studienordnungen Module (also Einheiten, die aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen bestehen) und Modulabschlussnoten beinhalten, wird gegebenenfalls eine Note nicht gewertet, falls zwei benotete Kurse aus dem Ausland für ein Modul anerkannt werden sollen. Dies ist im Einzelfall zu klären.
  • Soll ein Kurs aus dem Ausland für ein Vertiefungsseminar (BA) anerkannt werden, muss kurz dargelegt werden, dass es einen Forschungsbezug in der Lehrveranstaltung gab; außerdem wird für die Anrechnung eine Note benötigt. Leichter ist es, das einfache Seminar aus dem Vertiefungsmodul anzuerkennen. Im Zweifelsfall bitte Rücksprache mit Dr. Henrik Lebuhn halten.
  • Projektmodule im MA können bei einem zweisemestrigen Aufenthalt nur nach Rücksprache mit Dr. Henrik Lebuhn anerkannt werden.
  • Bei Kursen mit hoher Punktzahl im Ausland oder bei uns beschreibt bitte in der Email, mit der Ihr die Anerkennung beantragt, kurz die Leistungsanforderungen und den Umfang, damit eingeschätzt werden kann, ob die Anforderungen der HU-Module erfüllt wurden.
  • Recherchen für BA oder MA-Arbeiten: Dafür können in beiden Studienphasen 10 ECTS anerkannt werden, solange Ihr auch Lehrveranstaltungen an der Partneruni besucht. Eine Betreuungszusage an der Partneruni ist nicht erforderlich. 

Bitte beachtet außerdem folgendes:

  • Für den Bezug des Erasmus-Stipendiums seid Ihr verpflichtet, im Ausland Kurse im Umfang von ca. 30 ECTS zu belegen. Ihr müsst Euch nicht alle diese ECTS anerkennen lassen, falls Ihr weniger LP an der HU offen haben, also fast scheinfrei, sein solltet. Es gilt aber auch, dass Ihr, wenn Ihr weniger als 20 ECTS erfolgreich bestanden haben im Ausland, einen Härtefallantrag bei der Erasmus-Koordinatorin des ISW, Dr. Claudia Matthes, stellen müsst. Dies ist nur bei Krankheit oder anderen gravierenden Problemen möglich.
  • Bitte achtet darauf, mit dem Anerkennungsnachweis immer auch das Transcript der ausländischen Uni bei Dr. Henrik Lebuhn einzureichen!

 

Am Ende Aufenthaltes sind neben dem Transcript bzw. Anerkennungsnachweis als weitere Unterlage in der Abteilung Internationales bei Frau Cornelia Marx auch die Confirmation of Stay und eventuell ein Erasmus Online-Sprachtest zum Nachweis der durch den Aufenthalt verbesserten Sprachkenntnisse (dieses Tool hakte eine Zeitlang, wenn kein Link per Email dafür kommt, dann ist das weiterhin das Fall!) einzureichen.

 

Weiterhin bitten wir um einen Alumni-Erfahrungsbericht für die interne Nutzung am ISW. Schickt diesen bitte an Dr. Claudia Matthes oder die Erasmus SHK, damit wir am ISW erfahren wie Ihr den Studienaufenthalt an der Partneruni erlebt habt, womit wir eine wichtige Rückmeldung zur Qualitätssicherung für unsere Partnerschaften erhalten, und zudem andere interessierte Studierende gut beraten können.