Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Dokumente für die 2. Stipendienrate

Bevor Sie aus Ihrem Gastland abreisen, gibt es noch einiges zu tun. Denken Sie dabei daran, dass viele Universitäten, besonders in südlichen Ländern, eine Sommerpause machen und auch Lehrende eventuell über den Sommer nicht erreichbar sind. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern. 

 

Einzureichende Dokumente für die 2. Stipendienrate:

  • der zweite Online-Sprachtest fällt weg! über den Erasmus+ Online Linguistic Support (OLS). Sie werden per E-Mail zum Ablegen des Tests aufgefordert oder können sich mit den Zugangsdaten des ersten Tests auf der Website anmelden, um den zweiten Test abzulegen. Dieser zweite Online-Sprachtest gilt ebenfalls nicht für MuttersprachlerInnen. Auch für diejenigen Studierenden, die im ersten Online-Sprachtest das Ergebnis C2 erreichten, entfällt der zweite Online-Sprachtest!
  • ​die Confirmation for Student Stay Abroad. Diese müssen Sie am Ende Ihrer Mobilität an der Gastuniversität unterschreiben lassen
  • ein Online-Erfahrungsbericht/EU-Survey, zu dem Sie per E-Mail von der Europäischen Kommission aufgefordert werden -> dies verzögert sich aktuell ebenfalls.
  • Bevor Sie von Ihrem Studienort abreisen, lassen Sie sich im ERASMUS-Büro Ihr Transcript of Records (ToR) ausstellen oder bitten um eine postalische Zusendung. Auf dem ToR werden alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfungen bzw. erhaltene Studienpunkte (ECTS) bestätigt. Es ist ein wichtiger Nachweis dafür, dass Sie stipendienberechtigt sind. Mit diesem ToR beantragen Sie die Anerkennung der Kurse aus dem Ausland bei dem Fachstudienberater des ISW, Dr. Henrik Lebuhn. Bitte nutzen Sie dafür das Formular Anerkennungsnachweis.
  • Neben dem Online-Erfahrungbericht gibt es auch einen internen Alumni-Erfahrungsbericht, welcher nun nur noch für das Sozialwissenschaften Institut (erasmus.sowi@hu-berlin.de) einzureichen ist. Hier findet ihr das auszufüllende Word-Dokument für den Erfahrungsbericht.
    Dies ist nicht mehr an Frau Marx einzureichen.

Bitte schauen Sie, dass Sie diese Unterlagen auch für Ihre eigene Dokumentation sammeln und mit allen notwendigen Unterschriften und Nachweise haben.

Um die zweite Förderungsrate zu erhalten reichen Sie bitte spätestens drei Wochen nach Studienende an der Partnerhochschule folgende Dokumente per E-Mail bei Frau Cornelia Marx (cornelia.marx@hu-berlin.de) ein:

  • Online Bericht (via Europäische Komission)
  • Confirmation of Student Stay Abroad
  • Transcript of Records und Anerkennungsnachweis (+ ggf. Härtefallantrag wenn weniger als 20 ECTS)

Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums bzw. zur Rückforderung bereits gezahlter Stipendienraten. Falls noch nicht alle Dokumente vorhanden sind (vor allem das ToR) schickt bitte was Ihr bereits habt und nachweist und informiert Frau Marx wann Sie mit Eurem Transcript of Records rechnen kann. Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres sind keine Auszahlungen mehr möglich.  

 

Alle relevanten Dokumente für die ERASMUS-Mobilität sind hier zum Download zu finden. Bitte beachten Sie, dass für Mobilitäten in die Schweiz separate Dokumente zu verwenden sind.


Postanschrift

 

Sitz

Humboldt-Universität zu Berlin
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Institut für Sozialwissenschaften
Unter den Linden 6
10099 Berlin

 

 

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Universitätsstraße 3b
10117 Berlin

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