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Verfahren und Anforderungen Pflichtpraktikum B.A. Sozialwissenschaften

Anforderungen

Vor dem Pflichtpraktikum im Monobachelorstudiengang Sozialwissenschaften muss in einer Blocksitzung ein Vorbereitungskolloquium absolviert und ein Qualifikationsportfolio erstellt werden. Die Anmeldung erfolgt auf Agnes.

Zur Anerkennung des Praktikums sind ein Praktikumsbericht, der Nachweis über die geleisteten Stunden entsprechend der jeweiligen Studienordnung sowie ein Leistungsschein vorzulegen.

 

PDF- Datei: Informationen zum Pflichtpraktikum und Praktikumsbericht

 

PDF- Datei: Leistungsnachweis/ Schein

 
1. Praktikumskolloquium | Portfolio 

Vor dem Antreten des Praktikums ist als Vorbereitung der Besuch des Praktikumskolloquiums erforderlich. Dort werden Fragen rund um das Praktikum beantwortet, Sinn, Zweck und Ziele eines Praktikums erörtert sowie Informationen zu den Leistungsanforderungen gegeben. Das Kolloquium wird mehrmals im Semester angeboten, jedoch ist eine Teilnahme nur an einem der Termine nötig.

Für das Portfolio gibt es einen Leistungsnachweis. Anforderungen werden im Kolloquium besprochen. Portfolio und Nachweis sind gemeinsam mit den restlichen Unterlagen bis spätestens Ende des nachfolgenden Semesters, in dem das Praktikum absolviert wurde, einzureichen.

Sollte das Praktikum bereits absolviert worden sein, ist ein nachträglicher Besuch des Kolloquiums möglich.

Termine für das Praktikumskolloquium im Sommersemester 2024

 

 

Die Sitzungen finden voraussichtlich in Präsenz statt!

 

2. Praktikum | Praktikumsbericht

Dauer 

Für StPO 2014: 350 Stunden (9 Wochen) 

Ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit mit entsprechend längerer Laufzeit ist möglich. 

Praktikumsbericht

Im Ergebnis des Praktikums muss ein Praktikumsbericht verfasst werden. Elementar sind ein Reflexionsteil zur Selbstentwicklung und eine Auswertung, welche berufsrelevanten Kompetenzen entwickelt werden konnten.

Genaue Informationen zu den Anforderungen des Berichts werden im Vorbereitungskolloquium gegeben. Der Praktikumsbericht muss zeitnah, jedoch spätestens bis Ende des nachfolgenden Semesters, in dem das Praktikum absolviert wurde, abgegeben werden.

Anerkennung und Betreuung des Praktikums

Der Praktikumsbeauftragte des Instituts Herr Dr. Martin Nagelschmidt, übernimmt, soweit erforderlich, die Betreuung während des Praktikums, bewertet den Praktikumsbericht und stellt einen Leistungsnachweis aus. Dabei erfolgt eine inhaltliche Prüfung des Praktikums (sozialwissenschaftliche Relevanz, Dauer).   

Voraussetzungen für das Abschließen des Praktikums im B.A. Sozialwissenschaften

1. Ein Leistungsschein über den Besuch des Praktikumskolloquiums.
2. Ein Leistungsschein für das Praktikum.
3. Eine formlose Bescheinigung der Praktikumsstelle über die Dauer des Praktikums, darin muss klar ersichtbar sein, dass mindestens 350 Stunden geleistet wurden (Ein Praktikumsvertrag stellt keinen Nachweis über die tatsächlich geleistete Arbeit dar!).
4. Ein Praktikumsbericht von ca. 5-8 Seiten. Für diesen erhalten die Studierenden auf ihrem Leistungsnachweis 14 LP (StPO 2014).
5. eigenständige Weiterleitung der Scheine an das Prüfungsbüro.

Alle Unterlagen müssen gesammelt in einer PDF Datei eingereicht werden. Bitte gib in der Mail auch an, wann du das Praktikumskolloquium besucht hast.

wichtig: Rückmeldung per Mail nach Abgabe aller Unterlagen erfolgt frühestens zwei Wochen später - bitte reicht eure Unterlagen frühzeitig genug ein, wenn ihr am Ende eures Studiums stehen solltet/ die Punkte aus anderen Gründen zu einer bestimmten Frist angerechnet haben müsst!

Teilnahmebestätigung fürs Kolloquium: Falls du dein Praktikum bereits absolvierst und am Kolloquium teilnimmst, kann dir eine Teilnahmebestätigung für deine Praktikumsstelle ausgestellt werden, um Minusstunden zu vermeiden.

Praktika, Berufsausbildungen oder Berufstätigkeiten, die vor dem Studium absolviert wurden, können i.d.R. nicht anerkannt werden. Ausnahmen können beim Prüfungsausschuss beantragt werden, wenn eine Beschäftigung sozialwissenschaftlich einschlägig ist und bedürfen einer eingehenden Prüfung. Wenn eine Beschäftigung als Pflichtpraktikum anerkannt werden soll, ist ein schriftlicher Antrag an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen, in dem die Tätigkeiten, der Zeitraum, die Inhalte und deren Bezug zum Studium der Sozialwissenschaften dargelegt werden müssen. Auch in diesen Fällen gilt, dass ein Praktikumsbericht verfasst werden muss.