Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Sozialwissenschaften

Prüfungen im Bachelor-Studiengang nach StPO 2014

Informationen zu Prüfungsleistungen für Bachelor-SozialwissenschaftlerInnen nach StPO 2014

Die Prüfungsleistungen im BA-Studiengang Sozialwissenschaften werden studienbegleitend erbracht. Unter den Links finden sich detaillierte Informationen zu Leistung, Inhalt und Formalia der jeweiligen Prüfungen.

Die in der Prüfungsordnung aufgeführten Modulabschlussprüfungen (MAP) bedürfen jeweils der Anmeldung. Für Studierende nach der StPO 2014 erfolgt die Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen in den Modulen in der Regel über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem in AGNES. Dazu benötigen Sie einen HU-Account und bekommen entsprechende TAN-Listen vom CMS zugeschickt.

Die jeweils aktuellen Prüfungstermine, Anmelde- und Rücktrittsfristen sind unter "Fristen und Termine" zu finden. Wenn die Leistung nach der verbindlichen Anmeldung nicht erbracht wird, gilt die studienbegleitende Prüfung als nicht bestanden.

In den Modulen 5 bis 10, also im Grundlagenbereich, muss in jedem der 6 Module jeweils eine Modulabschlussprüfung (MAP) abgelegt werden. Dies kann in Form einer zweistündigen Klausur, einer mündlichen Prüfung oder durch eine Hausarbeit geschehen. Jede der drei Formen muss mindestens einmal gewählt werden.
 
Die MAP in den "Methodenmodulen" 2 und 3 (Methoden I und II) bestehen aus einer Klausur und einer Gruppenarbeit in Statistik I und einer Klausur und/oder Präsenztest und einer Gruppenarbeit in Statistik II und einer Hausarbeit. Im Methodenmodul 4 (Methoden III)  wird eine Portfolio verlangt. Zu den Modulabschlussprüfungen in Methoden I, II und III muss sich auf AGNES angemeldet werden.

In den Vertiefungsmodulen  12 und 13 (Wahlpflicht I) ist die jeweils in den Vertiefungsseminaren anzufertigende Hausarbeit die MAP.

Im Wahlpflicht II-Modul (Modul 14), im Praktikum (Modul 15) und Überfachlichen Wahlbereich gibt es jeweils keine MAP.

Bei Krankheit zu einem Prüfungstermin muss die Krankschreibung zusammen mit der Mitteilung zur Krankmeldung zu einer Prüfung innerhalb der ersten drei Werktage nach der Prüfung im Prüfungsbüro vorgelegt werden.
 

Übersicht

 

Modulabschlussprüfung: zweistündige Klausur im Einführungsmodul (Modul 1)

Die zweistündige Klausur wird studienbegleitend zu der Einführungsvorlesung Sozialwissenschaftliche Methodenlehre geschrieben. Um an der Klausur teilnehmen zu können, muss man sich elektronisch über AGNES anmelden. Dabei ist zu beachten, dass es Anmeldefristen für die Klausur gibt. Die Klausur findet in der Regel in der letzten Veranstaltung des Semesters statt. Klausurtermine und jeweiligen Anmeldefristen sind unter "Fristen und Termine" zu finden.

 

Modulabschlussprüfung: zweistündige Klausur in den Modulen 5 bis 10 "Grundlagen"

Die zweistündige Klausur wird studienbegleitend zu einer oder mehreren Vorlesungen in den Modulen 2 bis 7 "Grundlagen" geschrieben. Um an der Klausur teilnehmen zu können, muss man sich elektronisch über AGNES anmelden. Dabei ist zu beachten, dass es Anmeldefristen für die Klausur gibt. Die Klausuren finden in der Regel in der letzten Veranstaltung des Semesters statt. Klausurtermine und jeweiligen Anmeldefristen sind unter "Fristen und Termine" zu finden.

 

Tipps zu Klausuren*

  • Die Beantwortung der Frage sollte nach dem klassischen Schema in eine kurze Einleitung, einen Hauptteil und einen Abschluss strukturiert werden.
  • Man sollte überprüfen, ob alle in der Frage genannten Punkte berücksichtigt wurden.
  • Es sollte nur soviel Faktenwissen referiert werden, wie zum Verständnis des Themas und zur Illustration der Argumentation notwendig ist. Wesentlicher ist eine schlüssige Argumentation.
  • Auf Zitate sollte verzichtet werden, nicht jedoch auf Beispiele.
  • Am Ende der Klausur sollte genug Zeit zur Verfügung stehen, um den Text auf Fehler, Transparenz und den Gang der Argumentation durchzusehen.
  • Nichts ist schlimmer als eine inhaltlich nicht abgeschlossene Klausur. Daher ist das Zeitmanagement ein nicht zu unterschätzender Faktor.
  • Die Schrift sollte lesbar sein!

* Wichtige Tipps und ausführliche Informationen zum Thema "Klausuren" finden sich im Heft "Wie verfasse ich eine wissenschaftliche Arbeit", das im Studienbüro ausgedruckt oder hier als PDF erhältlich ist.

Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung in den Modulen 5 bis 10 "Grundlagen"

Jedes Semester wird eine Liste der Prüfungsberechtigten veröffentlicht, bei denen die mündlichen Prüfungen abgelegt werden können. Die jeweils aktuelle Liste der Prüfungsberechtigten findet sich auf der Startseite der Studienberatungs-Homepage ganz oben!

Die Prüfung wird durch den/die prüfungsberechtigte/n Lehrende/n geleitet, begleitet von einer/m so genannten BeisitzerIn, der/die meistens ein/e wissenschaftlicher MitarbeiterIn am jeweiligen Lehrstuhl ist. Der/Die BeisitzerIn wird von dem/der PrüferIn ausgewählt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über AGNES. Es empfiehlt sich schon vor der Anmeldung mit dem/der PrüferIn die Themen und den Termin der Prüfung abzusprechen.
Die Anmeldung ist verbindlich! Wenn man aus Krankheitsgründen eine Prüfung nicht absolvieren kann, muss unverzüglich ein ärztliches Zeugnis an das Prüfungsbüro geschickt werden, da die Prüfung ansonsten als nicht bestanden gewertet wird!

Zum Inhalt

Die mündliche Prüfung dauert i.d.R. 30 Minuten. Mit dem Prüfer/Prüferin werden in der Regel zwei inhaltlich verschiedene Themen vereinbart.  Es lohnt sich also rechtzeitig die Themen abzusprechen und anschließend eine Literaturliste zu erstellen. Diese sollte unbedingt mit dem Prüfer/Prüferin nochmals abgesprochen werden!

Tipps zu mündlichen Prüfungen*

  • Man sollte genügend Zeit für die Vorbereitung einplanen. Die Zeitplanung sollte großzügig erfolgen, damit man einen Puffer hat, falls während der Vorbereitung auf die Prüfung etwas Unvorhergesehenes geschieht.
  • Wie die Prüfung genau abläuft, hängt von dem/der Prüfenden ab. Es lohnt sich daher nachzufragen, ob es Wünsche seitens der/s PrüferIn gibt, etwa ein Thesenpapier zum jeweiligen Thema oder ein fünfminütiges Kurzreferat pro Thema usw.
  • Die Literaturliste sollte zur Prüfung mitgebracht werden, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.
  • Wenn Fragen nicht verstanden wurden, sollte man einfach nachfragen. Das ist besser als minutenlanges Schweigen oder abwegige Antworten.
  • Man sollte ruhig um Bedenkzeit bitten, wenn man eine komplexe Frage zu beantworten versucht.
  • Wenn man auf eine Frage nicht antworten kann, so sollte man das auch klar sagen, damit nicht Zeit für andere Fragen verloren geht

* Wichtige Tipps und ausführliche Informationen zum Thema "Klausuren" finden sich im Heft "Wie verfasse ich eine wissenschaftliche Arbeit", das im Studienbüro ausgedruckt oder hier als PDF erhältlich ist.
 

Modulabschlussprüfung: Hausarbeit in den Modulen 5 bis 10 "Grundlagen"

Ebenfalls als Moduabschlussprüfung besteht die Möglichkeit eine Hausarbeit zu schreiben. Auch hierfür muss sich elektronisch über AGNES angemeldet werden. Die Hausarbeit muss zumeist bis zum Ende der Vorlesungszeit abgegeben werden. Näheres sollte mit dem/der DozentIn besprochen werden. Abgabefristen siehe Fristen und Termine.

In einer Hausarbeit wird eine Fragestellung zu einem bestimmten Thema beantwortet, Theorien besprochen und existierende Literatur präsentiert.

Eine gute Hausarbeit* zeichnet sich durch folgende Punkte aus:

  • Man muss eine eigene bearbeitbare Fragestellung entwickeln. Die Fragestellung und zu Grunde liegende Thesen müssen klar erkennbar sein. (Das Thema sollte in jedem Fall mit dem/der Lehrenden des Seminars abgesprochen werden.)
  • Die Hausarbeit wird problemorientiert abgehandelt. Der Argumentationsgang ist klar und nachvollziehbar.
  • der theoretische Hintergrund wird ausreichend beleuchtet. Es wird daher mit mehr Literatur und enger an der Literatur gearbeitet als bei einem Essay.
  • Zusammenhänge werden analytisch und begründet dargestellt.
  • Zur eingangs formulierten Fragestellung können im Schlussteil der Arbeit zusammenfassend Ergebnisse der Erörterung und Analyse präsentiert werden. 
  • Eine eigene begründete Stellungnahme zur Fragestellung ist klar ersichtlich.


* Wichtige Tipps und ausführliche Informationen zum Thema "Hausarbeit" finden sich im Heft "Wie verfasse ich eine wissenschaftliche Arbeit", das im Studienbüro ausgedruckt oder hier als PDF erhältlich ist.
 

Vertiefungsseminare (Modul 12 und 13)

Prüfungsleistung in den Modulen 12 und 13 ist jeweils eine Hausarbeit im Vertiefungsseminar. Hinweise zu Hausarbeiten s.o. Abgabefristen siehe "Fristen und Termine". Die Anmeldung zur MAP erfolgt über AGNES.

 

Was tun bei zweimaligem Durchfallen einer MAP?

Für das Bestehen einer Modulabschlussprüfung hat man drei Versuche. Da nach dreimaligem Durchfallen die Exmatrikulation (und ein deutschlandweites Studienverbot für alle Fächer, die das durchgefallene Modul beinhalten) droht, sollte man sich vor dem dritten Versuch mit dem/der jeweiligen Lehrenden zusammen setzen und etwaige Probleme und Missverständnisse besprechen. Formal müsst ihr das Formular zur Studienfachberatung vor dem dritten (letzten) Prüfungsversuch unterschreiben und innerhalb der Prüfungsanmeldefrist beim Prüfungsbüro einreichen. Obwohl es auch möglich ist, auf die "verpflichtende" Studienfachberatung zu verzichten (auf dem Formular kann man dies als Alternative wählen), wird es stärkstens empfohlen, sie in Anspruch zu nehmen.

 

Bachelorarbeit

Wenn alle Studienpunkte erreicht sind, wird das Studium mit der Bachelorarbeit abgeschlossen. Nach Anmeldung der BA-Arbeit im Prüfungsbüro hat der Studierende drei Monate Zeit, die Arbeit abzugeben. Zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsbüro muss das ausgefüllte Anmeldeformular mit den Unterschriften der Erst- und Zweitgutachter_innen mitgebracht werden.

Zum Schreiben der Bachelor-Abschlussarbeit gehört auch der Besuch eines Kolloquiums. Dieses wird mit zwei Studienpunkten bewertet. Das Kolloquium dient dazu, zu erfahren, wie andere Studierende mit ihrem Thema umgehen und der Vorstellung des eigenen Themas. Außerdem sollten unbedingt die Sprechstunden der GutachterInnen genutzt werden, denn nichts wäre schlimmer, als vermeidbare Fehler zu machen.

Die Arbeit hat einen Umfang von 90.000 Zeichen (ca. 45 Seiten). Das Thema der Arbeit wird mit einer/m Betreuenden abgesprochen, der/die am Institut prüfungsberechtigt sein muss (aus der aktuellen Liste der Prüfungsberechtigten). Die Arbeit selbst wird von zwei prüfungsberechtigten Lehrenden begutachtet. Der/Die BetreuerInnen fertigen die Gutachten an. Der/Die BetreuerIn sollte im Übrigen im Deckblatt der Arbeit angeführt werden. Die Abschlussarbeit muss gebunden und in dreifacher Anfertigung, sowie in elektronischer Form auf CD im Prüfungsbüro abgegeben werden. Dabei wird mit einer eidesstattlichen Erklärung versichert, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde, sämtliche Hilfsmittel und Quellen, die verwendet wurden, angegeben sind und dass die Arbeit nicht schon an anderer Stelle zur Prüfung vorgelegt wurde. Es muss ein Beiblatt angehängt werden, auf dem der Titel der Arbeit auch auf englisch genannt wird.

Die Bachelorarbeit muss nicht im Zusammenhang mit konkreten Seminaren oder Studienschwerpunkten stehen. Themenstellungen können sich aber aus Vertiefungsseminaren ergeben, so dass auf Vorarbeiten und ggf. empirische Daten zurückgegriffen werden kann. Das Thema ist in Absprache mit dem Betreuer frei wählbar und sollte so eingegrenzt werden, dass die Bearbeitung innerhalb der angegebenen Zeiträume und des vorgeschriebenen Umfangs realistisch ist. Das gewählte Thema bedarf einer Bestätigung durch den Prüfungsausschuss (das entsprechende Formular ist auf der Homepage des Studienbüros zu finden).

 

Informationen zur BA-Arbeit sind auch der Prüfungsordnung des BA-Studienganges zu entnehmen.

 

 

 


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